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  1. Verein
  2. Schutzkonzept

Schutzkonzept

Sexualisierte Gewalt im Sportverein

1. Einleitung  

Der BTB Oldenburg sieht es als seine oberste Verantwortung an, seine Mitglieder – insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen – vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Sexualisierte Gewalt stellt dabei eine besonders gravierende Form der Grenzverletzung dar, die nicht nur körperliche, sondern auch seelische und emotionale Schäden verursacht. Dieses Schutzkonzept wurde entwickelt, um eine Kultur des Respekts und der Achtsamkeit im Verein zu etablieren. Es zielt darauf ab, durch klare Strukturen, präventive Maßnahmen und ein engagiertes Eingreifen im Verdachtsfall die Sicherheit aller Vereinsmitglieder zu gewährleisten. 

 

Ziele des Schutzkonzepts:

  • Schutz vor sexualisierter Gewalt für alle Vereinsmitglieder 
  • Sensibilisierung und Stärkung der Verantwortlichkeit 
  • Schaffung von Anlaufstellen für Betroffene 
  • Vermeidung von Situationen, die sexualisierte Gewalt begünstigen 

 

2. Definitionen und Abgrenzungen 

Grenzverletzungen:
Grenzverletzungen sind Handlungen oder Äußerungen, die ohne Einwilligung eine persönliche Grenze überschreiten, auch wenn diese nicht strafrechtlich relevant sind. Sie können aber der Einstieg in sexualisierte Gewalt sein.  
Beispiel: Unangemessene Berührungen, zweideutige Bemerkungen oder das Herstellen körperlicher Nähe ohne Zustimmung sein.  

 

Sexualisierte Gewalt:
Sexualisierte Gewalt bezeichnet jede Form von sexuellen Handlungen, die ohne Einwilligung oder gegen den Willen einer Person erfolgen oder bei der eine Machtposition ausgenutzt wird. Diese Handlungen können körperlich, aber auch verbal oder non-verbal sein. 
Beispiele: Sexuelle Übergriffe, unangemessene Berührungen, sexualisierte Kommentare, Erpressung oder Ausnutzung von Abhängigkeiten. 

 

Sexuelle Belästigung:
Sexuelle Belästigung beschreibt unerwünschte, sexuelle Annäherungen, Bemerkungen oder Verhaltensweisen, die verbal oder non-verbal erfolgen können. Auch sexuell konnotierte Witze oder Kommentare gehören dazu. 

 

3. Rechtlicher Rahmen  

Unser Sportverein agiert in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Dazu gehören: 

  • Kinder- und Jugendschutzgesetz: Regelt den Schutz Minderjähriger in sportlichen Kontexten. 
  • Strafgesetzbuch (StGB): Definiert sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch. 
  • Bundeskinderschutzgesetz: Schreibt vor, dass Personen, die mit Kindern arbeiten, regelmäßig überprüft werden müssen (z. B. durch ein erweitertes Führungszeugnis). 

 

Verantwortung des Vereins:
Der Verein hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitgliedern, insbesondere minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen. Dies umfasst die Pflicht zur Prävention, Aufklärung und die Ergreifung geeigneter Maßnahmen bei Verdachtsfällen. 

 

4. Risikofaktoren im Sport  

Sportliche Aktivitäten beinhalten besondere Risiken für sexualisierte Gewalt. Die Nähe, körperliche Berührungen und das oft stark hierarchische Verhältnis zwischen Trainerinnen / Übungsleitinnen und Sportlerinnen schaffen potenzielle Gelegenheiten für Grenzüberschreitungen. 

 

Situationen mit erhöhtem Risiko:

  • Einzeltrainings oder private Trainingseinheiten 
  • Trainingslager und Auswärtsfahrten, bei denen Aufsichtspersonen fehlen könnten 
  • Soziale Aktivitäten außerhalb des Sports, bei denen persönliche Grenzen verschwimmen 
  • Situationen, in denen wenig oder keine Aufsicht besteht (z. B. Umkleiden, Trainingslager) 

Es ist daher besonders wichtig, für diese Situationen klare Regeln zu schaffen und deren Einhaltung zu überwachen. 

 

5. Präventionsmaßnahmen  

Schulung und Sensibilisierung:
Alle Trainerinnen, Betreuerinnen und Mitarbeiter*innen im Verein müssen regelmäßig an Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt teilnehmen. Diese Schulungen thematisieren: 

  • Die Erkennung von Anzeichen von sexualisierter Gewalt 
  • Der richtige Umgang mit Verdachtsmomenten 
  • Stärkung der Achtsamkeit im Vereinsalltag 

 

Führungszeugnis und Personalauswahl:
Alle neuen Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendbereich müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Zusätzlich beinhaltet das Bewerbungsgespräche auch das Thema persönliche Verantwortung und Schutz der Mitglieder. 

 

Verhaltenskodex:
Ein Verhaltenskodex wird von allen Vereinsmitgliedern, insbesondere von Trainerinnen und Betreuerinnen, unterzeichnet. Darin verpflichten sie sich: 

  • Zu einem respektvollen Umgang miteinander 
  • Körperliche und emotionale Grenzen zu achten 
  • Absolute Nulltoleranz gegenüber jeder Form von sexualisierter Gewalt 

 

Aufklärung der Sportler*innen:
Alle Sportlerinnen, insbesondere Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte informiert werden, insbesondere über ihr Recht, „Nein“ zu sagen und Grenzüberschreitungen zu melden. Aus diesem Grund gibt es regelmäßig Sensibilisierungs- und Aufklärungsangebote. Kinder und Jugendliche müssen lernen, dass sie Grenzverletzungen melden dürfen und keine Berührungen oder Verhaltensweisen dulden müssen, die sich für sie unangenehm anfühlen. 

 

6. Intervention bei Verdachtsfällen  

Ansprechpersonen: 
Der Verein benennt interne Ansprechpersonen, die speziell geschult sind und als vertrauensvolle Kontaktpersonen für Betroffene und deren Angehörige zur Verfügung stehen. Diese Personen sind diskret, sensibel und stehen als erste Anlaufstellen bei Verdachtsfällen zur Verfügung. 

 

Vorgehen bei Verdacht: 
Im Verdachtsfall wird ein klar strukturierter Interventionsplan umgesetzt: 

  1. Sofortige Kontaktaufnahme mit der internen Ansprechperson. 
  2. Dokumentation der Vorwürfe und Gesprächsprotokolle. 
  3. Einbindung externer Fachstellen (z. B. Beratungsstellen oder Kinderschutzbeauftragte). 
  4. Bei strafrechtlicher Relevanz: Meldung an die zuständigen Behörden (Polizei, Jugendamt). 
  5. Die Vereinsleitung wird informiert und leitet angemessene Maßnahmen ein (z. B. Freistellung der verdächtigen Person). 
  6. Unterstützung der Betroffenen durch psychosoziale Betreuung. 

 

Schutz der Betroffenen:
Betroffene Personen werden in ihrem weiteren sportlichen Engagement unterstützt. Es wird sichergestellt, dass sie weder Druck noch weitere Beeinträchtigungen erleben. Betroffene sollen sich sicher fühlen und keinerlei negative Konsequenzen durch die Meldung erfahren. 

 

7. Nachsorge und Unterstützung  

Nach einem Vorfall ist die psychische Betreuung von entscheidender Bedeutung. Der Verein stellt den Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen her und unterstützt die Betroffenen bei der Verarbeitung des Erlebten. 

 

Nachsorgemaßnahmen:

  • Regelmäßige Betreuungsgespräche 
  • Monitoring der Vereinsstrukturen, um Wiederholungen zu verhindern 
  • Aufarbeitung des Vorfalls in Zusammenarbeit mit Fachstellen 

 

8. Evaluation und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts  

Das Schutzkonzept ist ein dynamisches Dokument, das regelmäßig evaluiert und angepasst wird. Jährliche Feedbackrunden mit Trainer*innen und Mitgliedern stellen sicher, dass die Präventionsmaßnahmen wirksam bleiben und die Vereinsstrukturen auf mögliche Schwachstellen hin überprüft werden. 

 

Maßnahmen zur Weiterentwicklung:

  • Regelmäßige Evaluation des Schutzkonzepts 
  • Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für Trainer*innen 
  • Einbeziehung neuer Erkenntnisse aus Forschung und Rechtsprechung 

 

9. Verantwortlichkeiten 

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzepts liegt beim Vereinsvorstand. Die Beauftragten für den Kinderschutz und der/die Präventionsbeauftragte sind die direkten Ansprechpartnerinnen für alle Belange rund um das Thema sexualisierte Gewalt. 

 

Zuständigkeiten: 

  • Vorstand: Gesamtverantwortung 
  • Kinderschutzbeauftragte*r: Prävention und Intervention 
  • Trainer*innen: Einhaltung des Verhaltenskodex, Sensibilisierung der Mitglieder 

 

10. Kommunikation und Dokumentation 

Das Schutzkonzept wird allen Mitgliedern und Eltern zugänglich gemacht. Es wird regelmäßig im Rahmen von Elternabenden und Mitgliederversammlungen kommuniziert und erläutert. Alle Verdachtsfälle und präventiven Maßnahmen werden dokumentiert und regelmäßig überprüft. 

 

Kommunikationskanäle: 

  • Aushänge im Vereinsgebäude 
  • Veröffentlichung auf der Vereins-Website 
  • Elternabende und Mitgliederversammlungen 

 

11. Anhang 

Verhaltenskodex:  

  • Alle Trainerinnen und Betreuerinnen müssen diesen Kodex unterschreiben. Er enthält klare Richtlinien zum Umgang miteinander und zur Vermeidung von Grenzverletzungen. 

 

Kontaktadressen für Hilfs- und Beratungsstellen: 

  • Beratungsstellen für sexualisierte Gewalt 
  • Kinderschutzbeauftragte des Vereins 
  • Polizei und Jugendamt 

 

 Mustervorlagen für Verdachtsmeldungen:

  • Formular für Verdachtsmeldungen 
  • Dokumentationsbogen für Vorfälle 

 

Weiterführende Literatur: 

Mit diesem Schutzkonzept setzen wir uns für ein sicheres und respektvolles Umfeld im Sportverein ein, das sexualisierte Gewalt verhindert und den Schutz der Mitglieder gewährleistet. 

 

DOWNLOAD VERHALTENSREGELN

 

Sexualisierte Gewalt im Sportverein

1. Einleitung  

Der BTB Oldenburg sieht es als seine oberste Verantwortung an, seine Mitglieder – insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen – vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Sexualisierte Gewalt stellt dabei eine besonders gravierende Form der Grenzverletzung dar, die nicht nur körperliche, sondern auch seelische und emotionale Schäden verursacht. Dieses Schutzkonzept wurde entwickelt, um eine Kultur des Respekts und der Achtsamkeit im Verein zu etablieren. Es zielt darauf ab, durch klare Strukturen, präventive Maßnahmen und ein engagiertes Eingreifen im Verdachtsfall die Sicherheit aller Vereinsmitglieder zu gewährleisten. 

 

Ziele des Schutzkonzepts:

  • Schutz vor sexualisierter Gewalt für alle Vereinsmitglieder 
  • Sensibilisierung und Stärkung der Verantwortlichkeit 
  • Schaffung von Anlaufstellen für Betroffene 
  • Vermeidung von Situationen, die sexualisierte Gewalt begünstigen 

 

2. Definitionen und Abgrenzungen 

Grenzverletzungen:
Grenzverletzungen sind Handlungen oder Äußerungen, die ohne Einwilligung eine persönliche Grenze überschreiten, auch wenn diese nicht strafrechtlich relevant sind. Sie können aber der Einstieg in sexualisierte Gewalt sein.  
Beispiel: Unangemessene Berührungen, zweideutige Bemerkungen oder das Herstellen körperlicher Nähe ohne Zustimmung sein.  

 

Sexualisierte Gewalt:
Sexualisierte Gewalt bezeichnet jede Form von sexuellen Handlungen, die ohne Einwilligung oder gegen den Willen einer Person erfolgen oder bei der eine Machtposition ausgenutzt wird. Diese Handlungen können körperlich, aber auch verbal oder non-verbal sein. 
Beispiele: Sexuelle Übergriffe, unangemessene Berührungen, sexualisierte Kommentare, Erpressung oder Ausnutzung von Abhängigkeiten. 

 

Sexuelle Belästigung:
Sexuelle Belästigung beschreibt unerwünschte, sexuelle Annäherungen, Bemerkungen oder Verhaltensweisen, die verbal oder non-verbal erfolgen können. Auch sexuell konnotierte Witze oder Kommentare gehören dazu. 

 

3. Rechtlicher Rahmen  

Unser Sportverein agiert in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Dazu gehören: 

  • Kinder- und Jugendschutzgesetz: Regelt den Schutz Minderjähriger in sportlichen Kontexten. 
  • Strafgesetzbuch (StGB): Definiert sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch. 
  • Bundeskinderschutzgesetz: Schreibt vor, dass Personen, die mit Kindern arbeiten, regelmäßig überprüft werden müssen (z. B. durch ein erweitertes Führungszeugnis). 

 

Verantwortung des Vereins:
Der Verein hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitgliedern, insbesondere minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen. Dies umfasst die Pflicht zur Prävention, Aufklärung und die Ergreifung geeigneter Maßnahmen bei Verdachtsfällen. 

 

4. Risikofaktoren im Sport  

Sportliche Aktivitäten beinhalten besondere Risiken für sexualisierte Gewalt. Die Nähe, körperliche Berührungen und das oft stark hierarchische Verhältnis zwischen Trainerinnen / Übungsleitinnen und Sportlerinnen schaffen potenzielle Gelegenheiten für Grenzüberschreitungen. 

 

Situationen mit erhöhtem Risiko:

  • Einzeltrainings oder private Trainingseinheiten 
  • Trainingslager und Auswärtsfahrten, bei denen Aufsichtspersonen fehlen könnten 
  • Soziale Aktivitäten außerhalb des Sports, bei denen persönliche Grenzen verschwimmen 
  • Situationen, in denen wenig oder keine Aufsicht besteht (z. B. Umkleiden, Trainingslager) 

Es ist daher besonders wichtig, für diese Situationen klare Regeln zu schaffen und deren Einhaltung zu überwachen. 

 

5. Präventionsmaßnahmen  

Schulung und Sensibilisierung:
Alle Trainerinnen, Betreuerinnen und Mitarbeiter*innen im Verein müssen regelmäßig an Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt teilnehmen. Diese Schulungen thematisieren: 

  • Die Erkennung von Anzeichen von sexualisierter Gewalt 
  • Der richtige Umgang mit Verdachtsmomenten 
  • Stärkung der Achtsamkeit im Vereinsalltag 

 

Führungszeugnis und Personalauswahl:
Alle neuen Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendbereich müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Zusätzlich beinhaltet das Bewerbungsgespräche auch das Thema persönliche Verantwortung und Schutz der Mitglieder. 

 

Verhaltenskodex:
Ein Verhaltenskodex wird von allen Vereinsmitgliedern, insbesondere von Trainerinnen und Betreuerinnen, unterzeichnet. Darin verpflichten sie sich: 

  • Zu einem respektvollen Umgang miteinander 
  • Körperliche und emotionale Grenzen zu achten 
  • Absolute Nulltoleranz gegenüber jeder Form von sexualisierter Gewalt 

 

Aufklärung der Sportler*innen:
Alle Sportlerinnen, insbesondere Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte informiert werden, insbesondere über ihr Recht, „Nein“ zu sagen und Grenzüberschreitungen zu melden. Aus diesem Grund gibt es regelmäßig Sensibilisierungs- und Aufklärungsangebote. Kinder und Jugendliche müssen lernen, dass sie Grenzverletzungen melden dürfen und keine Berührungen oder Verhaltensweisen dulden müssen, die sich für sie unangenehm anfühlen. 

 

6. Intervention bei Verdachtsfällen  

Ansprechpersonen: 
Der Verein benennt interne Ansprechpersonen, die speziell geschult sind und als vertrauensvolle Kontaktpersonen für Betroffene und deren Angehörige zur Verfügung stehen. Diese Personen sind diskret, sensibel und stehen als erste Anlaufstellen bei Verdachtsfällen zur Verfügung. 

 

Vorgehen bei Verdacht: 
Im Verdachtsfall wird ein klar strukturierter Interventionsplan umgesetzt: 

  1. Sofortige Kontaktaufnahme mit der internen Ansprechperson. 
  2. Dokumentation der Vorwürfe und Gesprächsprotokolle. 
  3. Einbindung externer Fachstellen (z. B. Beratungsstellen oder Kinderschutzbeauftragte). 
  4. Bei strafrechtlicher Relevanz: Meldung an die zuständigen Behörden (Polizei, Jugendamt). 
  5. Die Vereinsleitung wird informiert und leitet angemessene Maßnahmen ein (z. B. Freistellung der verdächtigen Person). 
  6. Unterstützung der Betroffenen durch psychosoziale Betreuung. 

 

Schutz der Betroffenen:
Betroffene Personen werden in ihrem weiteren sportlichen Engagement unterstützt. Es wird sichergestellt, dass sie weder Druck noch weitere Beeinträchtigungen erleben. Betroffene sollen sich sicher fühlen und keinerlei negative Konsequenzen durch die Meldung erfahren. 

 

7. Nachsorge und Unterstützung  

Nach einem Vorfall ist die psychische Betreuung von entscheidender Bedeutung. Der Verein stellt den Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen her und unterstützt die Betroffenen bei der Verarbeitung des Erlebten. 

 

Nachsorgemaßnahmen:

  • Regelmäßige Betreuungsgespräche 
  • Monitoring der Vereinsstrukturen, um Wiederholungen zu verhindern 
  • Aufarbeitung des Vorfalls in Zusammenarbeit mit Fachstellen 

 

8. Evaluation und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts  

Das Schutzkonzept ist ein dynamisches Dokument, das regelmäßig evaluiert und angepasst wird. Jährliche Feedbackrunden mit Trainer*innen und Mitgliedern stellen sicher, dass die Präventionsmaßnahmen wirksam bleiben und die Vereinsstrukturen auf mögliche Schwachstellen hin überprüft werden. 

 

Maßnahmen zur Weiterentwicklung:

  • Regelmäßige Evaluation des Schutzkonzepts 
  • Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für Trainer*innen 
  • Einbeziehung neuer Erkenntnisse aus Forschung und Rechtsprechung 

 

9. Verantwortlichkeiten 

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzepts liegt beim Vereinsvorstand. Die Beauftragten für den Kinderschutz und der/die Präventionsbeauftragte sind die direkten Ansprechpartnerinnen für alle Belange rund um das Thema sexualisierte Gewalt. 

 

Zuständigkeiten: 

  • Vorstand: Gesamtverantwortung 
  • Kinderschutzbeauftragte*r: Prävention und Intervention 
  • Trainer*innen: Einhaltung des Verhaltenskodex, Sensibilisierung der Mitglieder 

 

10. Kommunikation und Dokumentation 

Das Schutzkonzept wird allen Mitgliedern und Eltern zugänglich gemacht. Es wird regelmäßig im Rahmen von Elternabenden und Mitgliederversammlungen kommuniziert und erläutert. Alle Verdachtsfälle und präventiven Maßnahmen werden dokumentiert und regelmäßig überprüft. 

 

Kommunikationskanäle: 

  • Aushänge im Vereinsgebäude 
  • Veröffentlichung auf der Vereins-Website 
  • Elternabende und Mitgliederversammlungen 

 

11. Anhang 

Verhaltenskodex:  

  • Alle Trainerinnen und Betreuerinnen müssen diesen Kodex unterschreiben. Er enthält klare Richtlinien zum Umgang miteinander und zur Vermeidung von Grenzverletzungen. 

 

Kontaktadressen für Hilfs- und Beratungsstellen: 

  • Beratungsstellen für sexualisierte Gewalt 
  • Kinderschutzbeauftragte des Vereins 
  • Polizei und Jugendamt 

 

 Mustervorlagen für Verdachtsmeldungen:

  • Formular für Verdachtsmeldungen 
  • Dokumentationsbogen für Vorfälle 

 

Weiterführende Literatur: 

Mit diesem Schutzkonzept setzen wir uns für ein sicheres und respektvolles Umfeld im Sportverein ein, das sexualisierte Gewalt verhindert und den Schutz der Mitglieder gewährleistet. 

 

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